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Ihr vertrauenswürdiger und diskreter Partner in Sachen Schuldnerberatung: Rechtsanwalt Bartelt aus Wuppertal

Viele Menschen sehen, dass es wirtschaftlich oder finanziell bergab geht, verschließen aber viel zu lange die Augen davor. Erst kurz vor der Unternehmens- oder Privatinsolvenz wird eine Schuldnerberatung aufgesucht. Generell empfehlen wir, unsere Rechtsanwaltskanzlei lieber so früh wie möglich aufzusuchen bzw. einen Termin zur Beratung zu vereinbaren.

Dank fachlicher Kompetenz, Erfahrung und Zuverlässigkeit finden wir gemeinsam einen Weg aus der Krise. Um diesen Weg zu bewältigen, benötigen Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der diskret und professionell ein komplettes Paket zur Schuldnerberatung schnürt und Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten zur Bewältigung der Situation aufzeigt. Und genau hier kommen wir ins Spiel!

Professionelle Begleitung unserer Mandanten

Wir sind hier in Wuppertal sowie in unseren Niederlassungen in Bochum, Hagen und Essen darauf spezialisiert, Schuldenbereinigungspläne zu erstellen und unsere Mandanten bei außergerichtlichen Einigungen zu begleiten. Ob einmalige Beratung oder langfristige Schuldnerbegleitung: Wir sind Ihr Partner!

Eine Schuldnerberatung kann aber nicht in jedem Fall vor einer Privatinsolvenz schützen. Teilweise sind die finanziellen Probleme zu weit fortgeschritten, um das Ruder noch herumreißen zu können. In dem Fall bereiten wir Ihren Insolvenzantrag vor und stehen Ihnen im gerichtlichen Vorverfahren ebenso zur Seite wie bei der endgültigen Eröffnung des Verfahrens über die Privatinsolvenz.

Wenn alles nichts mehr hilft

Sie können auf uns bis zum Abschluss des Verfahrens zählen und sich auf unsere Beratung sowie auf den Einsatz von Experten aus unserem Netzwerk verlassen. Doch dieses Worst-Case-Szenario einer Privatinsolvenz muss nicht immer eintreten. Aber auch in diesem Fall stellt das Insolvenzverfahren eine sinnvolle und effiziente Entschuldungsmöglichkeit dar, insbesondere nach der erfolgten erheblichen gesetzlichen Verkürzung der maximalen Verfahrenslaufzeit für natürliche Personen auf maximal drei Jahre. Mit erfolgreichem Verfahrensablauf schließt sich die Restschuldbefreiung an. Möglich ist schließlich auch die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung, bei der Ihnen die restlichen Schulden unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig erlassen werden.

Gern unterstützen wir Sie in dieser schwierigen Lebenslage und bieten Ihnen somit den nötigen fachlichen Rückhalt, um die Situation bewältigen zu können und einen neuen, wirtschaftlich optimalen Weg gehen zu können. Kontaktieren Sie uns gern für ein erstes Beratungsgespräch, wenn Sie eine Schuldnerberatung oder Begleitung beim Verfahren der Privatinsolvenz wünschen!

Rechtsanwaltskanzlei Kai Bartelt Wir nehmen die Mandanten an die Hand
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